Die Wallonie ist für die Regelung der Fahrausbildung, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und die Ausstellung von Ad-hoc-Patenten zuständig. Außerdem überprüft sie die Bedingungen für den Marktzugang und lässt Fahrschulen zu.
Eine anerkannte Fahrschule muss die Zulassung ihres Personals beantragen, d. h. aller Personen, die in einem untergeordneten oder unabhängigen Verhältnis Leitungs- oder Lehraufgaben für die Fahrschule wahrnehmen. Die Personalmitglieder müssen die Bedingungen von Artikel 12 und 13 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 erfüllen. Dazu muss die Fahrschule, sobald sie ein neues Personal in der Fahrschule einstellt, eine Zulassung für dieses beantragen und eine Sondergebühr zahlen.
Dieses Verfahren ist in französischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar.
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Die Anträge werden ausschließlich online über die Plattform https://monespace.wallonie.be eingereicht.
Um die Genehmigung für die Zulassung oder den Widerruf eines Mitarbeiters einer Fahrschule zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Klicken Sie auf den Link zum Online-Formular am Ende dieser Seite.
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Identifizieren Sie sich:
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entweder mit Ihrem elektronischen Personalausweis und einem Kartenlesegerät,
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oder über die Anwendung Itsme,
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oder mit einem einmaligen Sicherheitscode, der per SMS gesendet wird.
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Nach der Identifizierung klicken Sie auf „Espace Professionnel“, und wählen Sie das Unternehmen aus, für das Sie den Antrag stellen.
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Folgen Sie dann den angegebenen Schritten, um das Online-Formular auszufüllen
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder bei der Nutzung der Plattform monespace.wallonie.be?
Konsultieren Sie bitte die Benutzerhandbücher, die über den Button „Hilfezentrum“ oben rechts auf der Website zugänglich sind:
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Handbuch für Hauptzugangsverwalter: beschreibt das Verfahren für den Zugang zum „Espace professionnel“.
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Benutzerhandbuch – Fachleute: beschreibt die Plattform „Mon Espace“ und ihre Funktionalitäten.
Sie können sich auch an den Helpdesk wenden:
📧 E-Mail: helpdesk.monespace@spw.wallonie.be -
Der Mitarbeiter erfüllt die Bedingungen, die in den Artikeln 12 und 13 des KE vom 11. Mai 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Fahrschulen für Motorfahrzeuge festgelegt sind.