Diese Informationen sind möglicherweise veraltet.
Diese Übersetzung des Ansatzes wurde kürzlich aktualisiert.
Artikel in Referenzsprache (fr)
Diese Übersetzung des Ansatzes wurde kürzlich aktualisiert.
Artikel in Referenzsprache (fr)
Zusammengefasst
Dies sind alle besonderen Nutzungen, die mit der Nutzung der Gewässer in Zusammenhang stehen oder sich auf diese auswirken können.
Die zu erfüllenden Formalitäten finden Sie aufder Website des Schifffahrtsschalters der Stadt Lüttich.
Was ist zu tun?
-
Für Beschäftigungen/Nutzungen im öffentlichen Bereich, die länger als 3 Monate dauern (oder weniger als 3 Monate, aber über ein oder mehrere Jahre hinweg wiederkehrend sind), füllen Sie das Formular aus;
- Senden Sie das Formular an die zuständige territoriale Direktion der Wasserwege zurück.
Im Detail
rechtliche Grundlagen
- 3. JUNI 2014. - Ministerieller Erlass über den Antrag auf Genehmigung zur Nutzung der Gewässer und zur Definition von geringfügigen Belegungen. (S.190)
- 19. März 2009 – Dekret zur Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßenbereichs
- 6. DEZEMBER 2012. – Verordnung der wallonischen Regierung zur Umsetzung von Artikel 3 § 4 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßenbereichs
Kontakte
Dienste
Wasserstraßendirektion Tournai
069 36 26 40
Wasserstraßendirektion Namur
081 24 27 10
Wasserstraßendirektion Mons
065 39 96 10
Wasserstraßendirektion Lüttich
04/220.87.11
Direktion für Staudämme
+32 87 21 39 01
Wasserstraßendirektion Charleroi
071 23 86 30
Verwaltung
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2805
(nostraId = 146302)