Welche rechtlichen Verpflichtungen sind zu beachten?
Bevor wir Ihren Antrag auf Tariferhöhung analysieren, prüfen wir, ob Sie die folgenden gesetzlichen Verpflichtungen einhalten:
die Existenz einer Person innerhalb des Unternehmens, die Beschwerden von Kunden entgegennimmt. (Art. D201 Wassergesetzbuch)
die Existenz von vierteljährlichen Abschlagszahlungen auf die Wasserrechnung (Art. D30 Wassergesetzbuch)
die Anwendung der im Wassergesetz genannten Tarifstruktur (Art. D228 Wassergesetzbuch)
die Existenz eines gültigen Wasserleitungsschemas (Art. R264 Wassergesetzbuch)
die Existenz eines gültigen internen Notfall- und Interventionsplans für den Fall, dass ein Ereignis eintritt, das die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigt (Art. R262 Wassergesetz).
die Übermittlung von Informationen an die Kunden über Maßnahmen, die eine Beschädigung des Zählers verhindern (Art. D198 Wassergesetzbuch)
die Übermittlung von Informationen an die Kunden, die für den Schutz der Anlagen nach einer Druckschwankung oder einer Einstellung des Dienstes nützlich sind. (Art. D206 Wassergesetzbuch)
die Auflistung von Anschlüssen, deren Druck nicht konform ist (weniger als 2 bar oder mehr als 10 bar) oder deren Durchfluss nicht konform ist (< 300 l/h). (Art. R270 bis-6 Wassergesetzbuch)
die Existenz eines Zeitplans für die Nachrüstung von Anschlüssen, die die Druck- und Durchflussbedingungen nicht erfüllen. (Art. R270bis – 6 Wassergesetzbuch)
die öffentliche Zugänglichkeit der technischen und administrativen Auflagen und der geltenden Tarife. (Art. D209 des Wassergesetzbuchs)
die Übermittlung eines Programms zur Kontrolle der Wasserqualität an die GDLNU. (Art. D188 und R258 des Wassergesetzbuchs).
die Übermittlung der Ergebnisse der Wasserqualitätsanalysen an die GDLNU (Art. R260 des Wassergesetzbuchs).
die Übermittlung des Tätigkeitsberichts des Sozialfonds der SPGE (Art. R311 des Wassergesetzbuchs)