Sie müssen dieses Schreiben binnen der angegebenen Frist beantworten.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung oder die Übereinstimmungsbescheinigung Ihres alten Fahrzeugs nicht mehr haben, können Sie bei Ihrem Autohändler eine offizielle Bescheinigung des Herstellers beantragen, um die verlangten Auskünfte zu erhalten.
Auf den mitgeteilten Dokumenten müssen die Emissionen in CO2/Km oder mangels dessen der gemischte / kombinierte Verbrauch des betreffenden Fahrzeugs angegeben werden.
Wenn es Ihnen nicht gelingt, diese Angaben zu erhalten, und nach der Konsultierung der Datenbank der FEBIAC, ist es möglich, dass Sie in Übereinstimmung mit den Gesetzesvorschriften auf pauschaler Grundlage besteuert werden, d.h. mit einem angenommenen Ausstoß zwischen 196 und 205 g/km.
Diese CO2-Emissionen zwischen 196 und 205 g/km entsprechen zur Zeit einem Ökomalus von 600 €.
(Art. 11 § 1 des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der wallonischen regionalen Abgaben und Art. 97ter Ziffer 1, 97quater und 97quinquies des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Nein. Anhand der mit unserer Datenbank verbundenen Kennzeichen-Scanner, mit denen unsere Kontrollfahrzeuge ausgerüstet sind, ist es uns möglich, die Kfz-Zulassungen, für welche sich der Steuerpflichtige im Zahlungsverzug befindet, direkt zu identifizieren. Das Vorhandensein eines Nachweises im Fahrzeug ist jedoch immer sicherer.
Wenn die Zahlung auf eine andere Kontonummer der wallonischen Steuerverwaltung mit der guten strukturierten Mitteilung durchgeführt wurde, wird diese Überweisung korrekt bearbeitet.
Kontonummern der Wallonischen Steuerverwaltung:
Einnehmer | Bankkontonmer | Art der Steuern | Betreffende Steuerpflichtige |
Olivier LOMRE | BE58 0912 1503 4679 | Kfz-Steuer | A-C + signes |
Geneviève WIAME | BE47 0912 1503 4780 | Kfz-Steuer | D-H |
Gaétan SEPULCHRE | BE69 0912 1503 4578 | Kfz-Steuer | I-Q |
Muriel PACORUS | BE36 0912 1503 4881 | Kfz-Steuer | R-Z |
Catherine MONJOIE | BE16 0912 1503 4174 | Kilometerabgabe | |
Laurent DESIRON | BE09 0912 1503 2457 | Fernsehgebühr |
Nein, die Inbetriebsetzungssteuer und der eventuelle Ökomalus sind nicht zu zahlen, wenn eine Person dasselbe Fahrzeug erneut auf seinen Namen zur Zulassung einträgt.
Dies gilt sowohl mit derselben als mit einer neuen Zulassungsnummer.
(Art. 100 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Wenn die vorige Zulassung unter einer Unternehmensnummer erfolgt war, so muss die Inbetriebsetzungssteuer zum Zeitpunkt der Zulassung unter einer Nationalregisternummer bezahlt werden, auch wenn es sich um denselben Eigentümer handelt.
Sie können eine Beschwerde an unsere Dienststellen richten:
Ihrer Beschwerde muss eine Kopie Ihrer Konformitätsbescheinigung oder, falls diese nicht vorliegt, eine offizielle Bescheinigung des Herstellers beigefügt werden, auf der die CO2-/Km-Emissionen oder der gemischte/kombinierte Verbrauch des Fahrzeugs angegeben ist. Das Beschwerdeverfahren ist auf der Rückseite Ihrer Zahlungsaufforderung beschrieben.
Wenn der Fehler erwiesen ist, und Sie den beanstandeten Betrag bereits gezahlt haben, wird Ihnen der zuviel bezahlte Betrag erstattet.
(Art. 25 des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der wallonischen regionalen Abgaben)
Im Falle der Nichtzahlung eines Steuerbescheids kann die betreffende Akte einem Gerichtsvollzieher anvertraut werden, der die fälligen Steuern zwangseintreiben wird.
Zu diesem Zweck hat der ÖDW Finanzen Vereinbarungen mit etwa hundert Gerichtsvollziehern in der Wallonischen Region geschlossen.
Der Zahlungsbefehl, der alle geschuldeten Steuern summiert, wird dem Gerichtsvollzieher übermittelt, der ihn mittels eines Inverzugsetzunsschreibens dem Steuerpflichtigen zuzüglich der Kosten für den Gerichtsvollzieher zustellt.
Beanstandungen oder Anträge auf einen Zahlungsplan müssen direkt an den Gerichtsvollzieher gerichtet werden.
Ein Beanstandungsformular ist online verfügbar.
m zulässig zu sein, muss die Beanstandung binnen 6 Monaten nach der Zahlung oder der Zustellung des Steuerbescheids übermittelt werden.
Vous ne remplissez plus les conditions pour obtenir une demande de réduction du précompte immobilier (ex : plus d'enfant à charge). Signalez-le nous par email (fiscalite.wallonie@spw.wallonie.be) ou par courrier (Boulevard Ernest Mélot, 30 - 5000 Namur )
1) Vous avez introduit une demande cette année.
Il se peut que des demandes de réduction introduites après le mois d'avril n'aient pas encore été entièrement traitées. En attendant la décision du service, il vous est demandé de payer l’intégralité de la somme reprise sur l’avertissement-extrait de rôle. Si la décision vous est favorable, le trop-perçu vous sera remboursé pour autant qu'il n'y ait pas de dette ouverte.
2) Vous bénéficiez d'une réduction l'année passée mais bizarrement, cette année, elle n'a pas été prise en compte dans le calcul de votre précompte immobilier
Toute modification de votre situation patrimoniale au 1er janvier de l’exercice entraine la suppression des réductions de votre précompte immobilier. Les causes de la modification peuvent être connues de votre part (acquisition d’un nouveau bien immobilier, héritage, modification de la composition de ménage,…) ou inconnues (changement du revenu cadastral ou des références cadastrales de votre bien par le SPF Finances,…). Si vous constatez que votre reduction n'a pas été prise en compte cette année mais que vous estimez y avoir droit, remplissez le formulaire de demande de réduction.
Der Antrag kann ab Januar des Steuerjahres vor Erhalt des Steuerbescheids für den Immobiliensteuervorabzug eingereicht werden.
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten haben, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Versanddatum des Steuerbescheids einen Antrag (ab dem dritten Werktag nach dem Versanddatum) stellen.
Bis zur Entscheidung der Dienststelle werden Sie aufgefordert, den gesamten Betrag, der auf dem Steuerbescheid aufgeführt ist, zu zahlen. Wenn die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.
Hinweis: Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keinen Antrag auf Ermäßigung gestellt haben, können Sie noch in den Genuss eines Nachlasses von Amts wegen bei den Ermäßigungen kommen, sofern der zu den Ermäßigungen des Immobiliensteuervorabzugs führende Umstand innerhalb von fünf Jahren ab dem 1. Januar des Steuerjahres, zu dem die Steuer gehört, auf die diese Ermäßigungen gewährt werden müssen, von der Verwaltung festgestellt oder ihr vom Steuerschuldner mitgeteilt wurde.
Bei gemeinsamer elterlicher Autorität und gleichmäßig aufgeteilter Unterbringung zwischen geschiedenen oder getrennten Eltern werden die Ermäßigungen des Immobiliensteuervorabzugs für ihr(e) gemeinsames(n) Kind(er) gleichmäßig zwischen ihnen aufgeteilt.
Bedingungen für die Gewährung der Ermäßigung :
Wenn ein Mieter die Bedingungen für eine Ermäßigung für Familie zu Lasten, schwere Kriegsinvaliden oder behinderte Personen
erfüllt, kann er einen Antrag stellen. Der Begünstigte der Ermäßigung ist der Bewohner des Wohnhauses am 1. Januar des Steuerjahres, unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist. Der Antrag kann entweder vom Mieter oder vom Eigentümer gestellt werden. In jedem Fall wird die Ermäßigung zugunsten des Eigentümers der Wohnung festgesetzt, der sie an den Mieter, für den sie gewährt wird, weitergeben muss.
Der Betrag der Ermäßigung hängt von der Familiensituation ab:
Die Behinderung muss vor dem Alter von 65 Jahren eingetreten und festgestellt worden sein.
Basis für die Berechnung des Immobiliensteuervorabzugs ist das indexierte Katastereinkommen.
Der Immobiliensteuervorabzug wird zwischen der Region, der Provinz und der Gemeinde aufgeteilt. In der Wallonie beläuft sich der Immobiliensteuervorabzug auf 1,25 % des indexierten Katastereinkommens und dazu kommen die Zuschlaghundertstel für die Gemeinden und Provinzen.
Immobiliensteuervorabzug = indexiertes Katastereinkommen X Gesamtsatz (= 1,25 % + Provinzsatz + Gemeindesatz)
Die Zuschlaghundertstel werden jedes Jahr von den Gemeinden und Provinzen verabschiedet und können von einer Einheit zur anderen und von Jahr zu Jahr variieren. Auch der Index wird jedes Jahr angepasst.
Wird die Ermäßigung für eine bescheidene Wohnung gewährt, wenn man mehrere Wohnungen besitzt ?
Eine der Voraussetzungen für die Ermäßigung für eine bescheidene Wohnung ist, dass es sich bei der betreffenden Wohnung um die einzige Wohnung des Antragstellers handeln muss.
Um zu bestimmen, ob die betreffende Wohnung die einzige Wohnung ist, werden alle Immobilien des Antragstellers berücksichtigt:
Folgende Wohnungen werden jedoch nicht berücksichtigt:
Wenn der Teil der Wohnung, der für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und für den die Ermäßigung beantragt wird, ein Viertel der gesamten Wohnung übersteigt, sind die Ermäßigungen des Immobiliensteuervorabzugs auf diesen Teil der Wohnung nicht anwendbar. Die Ermäßigung wird daher entsprechend reduziert.
Oui, vous pouvez, si vous avez accès à WebTeuv. Pour accéder à WebTeuv, consultez https://wegenenverkeer.be/zakelijk/uitzonderlijk-vervoer/vergunning-uitzonderlijk-vervoer rubrique « Inscription ».
Oui, aucun frais n'est facturé pour l'entrée des véhicules dans la bibliothèque de véhicules.
Votre question ne figure pas dans la liste ou le manuel ci-dessus ? Ou avez-vous des commentaires ou des ajouts au manuel ? Veuillez contacter l'équipe « Transports Exceptionnels » par mail à te@spw.wallonie.be ou 081 77 24 00.
Vous pouvez introduire votre dossier d'expropriation, en sept exemplaires, auprès du Guichet unique des dossiers d'expropriation :
1) par dépôt contre récépissé, entre 8h00 et 15h30 (15h00 les veilles de jours fériés), à l'accueil du bâtiment du Service public de Wallonie; ou,
2) par recommandé postal avec accusé de réception.
Le Guichet unique des dossiers d'expropriation est situé Place de la Wallonie 1 à 5100 NAMUR (Jambes).
Il est encore nécessaire d'introduire le dossier d'expropriation physiquement en sept exemplaires.
Cependant, en plus de l'introduction physique, vous pouvez communiquer une version PDF de votre dossier au Guichet unique des dossiers d'expropriation.
La version PDF peut être adressée au Guichet à l'adresse expropriation@spw.wallonie.be. Si les fichiers sont trop volumineux, le Guichet fournira un lien de dépôt.
Non. Le collège de trois notaires n'a pas été mis en
uvre actuellement ; le recours au comité d'acquisition reste la seule possibilité.La législation n'impose pas le recours à un géomètre-expert.
Cependant, il est utile de recourir à un géomètre-exeprt si le dossier vise l'expropriation uniquement de parties de parcelles. En effet, l’objectif du plan d'expropriation est de permettre au juge saisi de la requête en expropriation de vérifier si le plan des emprises est applicable aux droits dont l’expropriation est poursuivie.
Von allen Ihren Betriebssitzen ist der Hauptbetriebssitz der mit den meisten Beschäftigten. Um dieses Kriterium zu beurteilen, stützen sich unsere Teams auf ein Dokument namens DmfA (Multifunktionale Erklärung). Dies ist ein Dokument, in dem alle in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer und ihr zugehöriger Betriebssitz aufgeführt sind. Sie können dieses Dokument bei Ihrem Sozialsekretariat anfordern.
Die Maßnahme Unternehmenschecks beruht auf drei verschiedenen Säulen: Schulung, Coaching und Beratung. Die Beratungsleistungen müssen ausschließlich bestehen aus:
Die Säule Beratung schließt also die tatsächliche Umsetzung aus.
Ein KMU (kleines oder mittleres Unternehmen) ist ein Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro verzeichnet. Sind Sie ein KMU?
Es gibt 4 Kontonummern, die je nach dem ersten Buchstaben Ihres Familienamens oder des Namens Ihres Unternehmens mit 4 Einnehmern verbunden sind.
Kontonummer |
Buchstaben |
BE58 0912 1503 4679 |
Zeichen* und A bis C |
BE47 0912 1503 4780 |
D bis H |
BE69 0912 1503 4578 |
I bis Q |
BE36 0912 1503 4881 |
R bis Z |
BE16 0912 1503 4174 |
Kilometerabgabe (Geldbuße) |
*Zeichen: @, &, %, !, (, =, …
Bei der Übertragung eines Fahrzeugs zwischen Eltern und Kindern muss der neue Eigentümer des Fahrzeugs die gesamten Steuern in Bezug auf dessen Zulassung zahlen (Inbetriebsetzungssteuer, Ökomalus, und Verkehrssteuer)
(Art. 100 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Wenn das Fahrzeug mit dem Kennzeichen übertragen wird, so behält der Sohn / die Tochter denselben Besteuerungszeitraum wie denjenigen des abtretenden Elternteils.
Wenn allein das Fahrzeug übertragen wird, und eine neue Zulassung stattfindet, fängt der Besteuerungszeitraum des Sohns / der Tochter am 1. Tag des Monats der Zulassung des neuen Kennzeichens an.
Nutzfahrzeuge werden von der Inbetriebsetzungssteuer freigestellt und sind Gegenstand einer besonderen, günstigeren Regelung, was die Verkehrssteuer betrifft (S. die Tariftabelle – Verkehrssteuer für Nutzfahrzeuge).
Damit ein Fahrzeug für Steuerzwecke als Lieferwagen betrachtet werden kann, muss das Verhältnis zwischen der Länge des Laderaums und dem Radabstand mindestens 50% betragen und das Fahrzeug muss auf dem Namen einer natürlichen Person (Selbständiger) oder auf dem Namen einer juristischen Person (Unternehmen) zugelassen werden. Die Eintragung bei der ZDU ist eine notwendige Bedingung um in den Genuss des Vorzugssteuertarifs zu gelangen.
Die Prüfung der technischen Merkmale, die der steuerrechtlichen Definition der Lieferwagen eigen sind, wird bei der technischen Kontrolle durchgeführt. Nutzfahrzeuge müssen im Monat der Erstinbetriebnahme, und anschließend jedes Jahr kontrolliert werden.
(Artikel 23ter § 1 Ziffer 6 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör)
Wenn es sich um eine neue Zulassung handelt, so muss die Steuer in der Region gezahlt werden, in der Sie am Tag der Zulassung des Fahrzeugs bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) Ihren Wohnsitz haben.
Wenn es sich um eine Jahressteuer handelt, muss Letztere in der Region gezahlt werden, in der Sie zum Zeitpunkt des Steuertatbestands (d.h. am Tag des Anfangs des Besteuerungszeitraums des Fahrzeugs) Ihren Wohnsitz haben.
Zum Beispiel: Wenn Ihr Besteuerungszeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Mai, und Sie nach dem 1. Juni in der Wallonischen Region Ihren Wohnsitz haben, so werden Sie die Steuer(n) in ihrer Herkunftsregion zahlen. Wenn Sie vor dem 1. Juni Ihren Wohnsitz in der Wallonischen Region haben, so werden Sie die Steuer(n) in der Wallonischen Region zahlen.
(Art. 30 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt haben, so ist Bruxelles Fiscalité seit dem 1. Januar 2020 für die Inbetriebsetzungssteuer und die Verkehrssteuer zuständig.
VERKEHRSSTEUER IN DER REGION BRÜSSEL-HAUPTSTADT
Bruxelles Fiscalité
Gare du Nord, étage 1,5
Rue du Progrès, 80
1030 Bruxelles
STEUERVERWALTUNG DER FLÄMISCHEN REGION
Vlaamse Belastingdienst
Koning Albert II laan 35b62
1030 Brussel
https://belastingen.vlaanderen.be/contact
Kostenlose Rufnummer: 1700
Es handelt sich um die am 1. Juli eines jeden Jahres durchgeführte Indexierung. Diese Indexierung betrifft nur die Verkehrssteuer und nicht die Inbetriebsetzungssteuer.
Ja. Im Falle einer Kontrolle muss er in der Lage sein, seine Bescheinigung über die Einschreibung in der belgischen Bildungseinrichtung vorzulegen.
Dieses Dokument muss sich unbedingt an Bord des Fahrzeugs befinden.
Ist dies nicht der Fall, muss das Dokument der wallonischen Verwaltung innerhalb von 10 Tagen nach der Kontrolle vorgelegt werden. Wenn das Dokument innerhalb der Frist vorgelegt wird, wird eine Pauschalsteuer von 100 € erhoben. Wenn das Dokument nicht innerhalb der Frist vorgelegt wird, werden die Pauschalsteuer, die Verkehrssteuer, die Inbetriebsetzungssteuer und ein Bußgeld erhoben.
Es wird eine Inbetriebsetzungssteuer für Luftfahrzeuge festgesetzt, deren Erhebung in den Zuständigkeitsbereich des ÖDW Steuerwesen fällt.
Betroffen sind die Flugzeuge, Wasserflugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Freiballons oder Luftschiffe und die sonstigen Luftfahrzeuge, ob schwerer oder leichter als Luft, mit oder ohne Motor, sobald sie mit einer Zulassungsnummer versehen sind oder versehen sein müssen (Art. 94 Ziffer 2 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern).
Der Betrag dieser Steuer ist:
• 0 € für fernbediente Luftfahrzeuge
• 61,50 Euro für Motorschirme im Sinne von Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der besonderen Bedingungen für die Zulassung von Motorschirmen zum Luftverkehr.
• 619 Euro für ultraleichte Motorluftfahrzeuge
• 2.478 € für alle anderen
Diese Beträge in Höhe von 619 € bzw. 2478 € werden jedes Zulassungsjahr um 10% vermindert, bis zu einem Mindestbetrag von 61,5 €.
Zulassungsdauer |
Ultraleichte Motorluftfahrzeuge |
Sonstige Luftfahrzeuge |
Erstzulassung |
619 € |
2.478 € |
1 Jahr |
557,1 € |
2.230,2 € |
2 Jahre |
495,2 € |
1.982,4 € |
3 Jahre |
433,3 € |
1.732,6 € |
4 Jahre |
371,4 € |
1.486,8 € |
5 Jahre |
309,5 € |
1.239 € |
6 Jahre |
247,6 € |
991,2 € |
7 Jahre |
185,7 € |
743,4 € |
8 Jahre |
123,8 € |
495,6 € |
9 Jahre |
61,9 € |
247,8 € |
10 Jahre und mehr |
61,5 € |
61,5 € |
Anm.: Luftfahrzeuge, die ausschließlich im Dienste eines öffentlichen Dienstes des Staates eingesetzt werden, haben Anspruch auf eine Befreiung von dieser Inbetriebsetzungssteuer (Art 96 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern).
Die Steuer wird von der Direktion der Festsetzung der Fahrzeugsteuern (ÖDW Steuerwesen) aufgrund der Verzeichnisse festgesetzt, die ihr vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität übermittelt werden.
Jede Anfechtung der Steuer muss schriftlich bei der Direktion der Festsetzung der Fahrzeugsteuern eingereicht werden:
• per Post an die folgende Adresse:
ÖDW Steuerwesen
Hütte 79 (Quartum Center)
4700 Eupen
• oder per E-MAIL an: steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be
Wenn der Erbe der Ehepartner ist, muss dieser der zuständigen Verwaltung die Kontonummer, auf der die Rückerstattung erfolgen soll (Kopie der Bankkarte) und seine vollständigen Personalien (Kopie beider Seiten des Personalausweises) mitteilen.
Wenn es einen Alleinerben gibt, der nicht der Ehepartner ist, muss dieser der zuständigen Verwaltung die Kontonummer, auf der die Rückerstattung erfolgen soll (Kopie der Bankkarte), eine Offenkundigkeitsurkunde (vorzugsweise das Original) und seine vollständigen Personalien (Kopie beider Seiten des Personalausweises) mitteilen.
Wenn es mehrere Erben gibt, erfolgt die Rückzahlung an einen von ihnen, der für die Umverteilung der Beträge an die anderen Erben verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang muss er ein Schreiben an die Verwaltung schicken, in dem er sich dazu bereit erklärt, die erstatteten Beträge in Empfang zu nehmen und sie an die anderen Erben weiter zu verteilen. Diesem Schreiben müssen ein Original der Offenkundigkeitserklärung sowie die vollständigen Personalien und Bankdaten (Kopie der Bankkarte + Kopie beider Seiten des Personalausweises) beigefügt werden.
Die Verwaltung muss auch ein von allen anderen Erben unterschriebenes Schreiben erhalten, in dem die Kontonummer, auf der die Rückerstattung erfolgen soll, bestätigt wird; diesem Schreiben sind ihre jeweiligen Angaben und die originale Offenkundigkeitserklärung beizufügen.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Fahrzeug als "Oldtimer" wenn es seit mehr als 30 Jahren in Betrieb genommen ist und mit einem "O"-Kennzeichen zugelassen ist.
Die Verkehrssteuer beläuft sich auf einen Pauschalbetrag von 37,91 €. Dies betrifft die Personenkraftwagen, Kombiwagen, Kleinbusse und Motorräder. Hingegen betrifft diese Pauschalsteuer nicht die Nutzfahrzeuge (einschließlich der Wohnmobile), für welche die Verkehrssteuer weiterhin auf dem höchstzulässigen Gesamtgewicht beruht. Dieser Betrag wird am 1. Juli eines jeden Jahres indexiert. Diesem Betrag muss die minimale Inbetriebsetzungssteuer in Höhe von 61,50€ hinzugefügt werden. Die Oldtimer unterliegen nicht dem Ökomalus.
Der Pauschaltarif ist für ein ganzes Jahr zu zahlen und ist nicht Gegenstand einer Rückerstattung für die nicht benutzten Monate, wenn das Kennzeichen im Laufe eines Besteuerungszeitraums gestrichen wird.
Sobald Sie im belgischen Nationalregister eingetragen sind, müssen Sie die Formalitäten bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) erledigen, um Ihr Fahrzeug mit einem belgischen Kennzeichen zuzulassen.
Die Toleranz durch unsere Kontrollbediensteten ist auf 30 Kalendertage festgelegt. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist mit einer ausländischen Fahrzeugzulassung kontrolliert werden, wird ein Verstoß festgestellt, und werden Sie die Steuern und eine Geldbuße zahlen müssen.
(Art. 3 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen und Art. 21 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgestellten Steuern)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben, und dieses von einem anderen Steuerpflichtigen in Belgien zugelassen worden ist, wird die Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) Ihnen einen Löschungsbescheid übermitteln. Der Tag der Löschung entspricht dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs durch dessen neuen Besitzer.
Ab diesem Tag sind Sie der Verkehrssteuer für dieses Fahrzeug nicht mehr schuldig; wenn innerhalb von 4 Monaten kein neues Fahrzeug unter derselben Nummer zugelassen wird, erfolgt eine Rückerstattung auf der Grundlage der nicht benutzten Monate Ihres Besteuerungszeitraums.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug unter derselben Nummer zur Zulassung eintragen lassen, so wird der für das alte Fahrzeug zuviel gezahlte Betrag direkt von der für das neue Fahrzeug zu zahlenden Steuer abgezogen.
Wenn das verkaufte Fahrzeug dementgegen nicht Gegenstand einer neuen Zulassung in Belgien ist, und Sie die Kennzeichen noch immer besitzen, bleibt die Steuer bis zur Streichung der Kennzeichen oder bis zur Zulassung eines neuen Fahrzeugs zahlbar.
(Art. 35 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen und Art. 23 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Im Falle der Übertragung des Eigentums an dem Fahrzeug zwischen Ehepartnern, gesetzlich zusammenwohnenden Partnern oder geschiedenen Personen wird die Inbetriebsetzungssteuer nicht noch einmal gefordert, unter der Voraussetzung, dass sie vom abtretenden Partner ordnungsmäßig gezahlt worden ist.
Im Falle der Übertragung eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen, so behält der eine Partner denselben Besteuerungszeitraum als denjenigen des abtretenden Partners, und muss er/sie die bereits bezahlte Verkehrssteuer nicht noch einmal zahlen. Für den nächsten Besteuerungszeitraum wird der neue Eigentümer eine auf seinen Namen lautende, zu zahlende Verkehrssteuer erhalten.
(Art. 100 § 2 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Im Falle einer Übertragung zwischen Eltern und Kindern hat der neue Eigentümer des Fahrzeugs die Inbetriebsetzungssteuer zu zahlen.
Ja! Sie müssen die Gesamtheit der Steuern zahlen. Eine Rückerstattung der Verkehrssteuer wird dann anteilig für die nicht genutzten Monate in Ihrem Besteuerungszeitraum nach der Streichung des Kennzeichens oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs mit diesem Kennzeichen berechnet.
(Art. 23 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Was die Inbetriebsetzungssteuer anbelangt, so können Sie, wenn die Ausfuhr innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung erfolgt, eine Rückerstattung dieser Steuer beantragen, indem Sie Ihren Antrag schriftlich zusammen mit dem Ausfuhrnachweis und dem Streichungsbescheid des belgischen Kennzeichens einreichen. Die Ausfuhr muss in einen Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erfolgt sein.
(Art. 105 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern, und Art. 58bis des Königlichen Erlasses zur Einführung der allgemeinen Verordnung über die den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Unsere Datenbanken sind mit dem Nationalregister der Bevölkerung verbunden. Bei einer Änderung der Anschrift wird diese daher automatisch aktualisiert, sobald die Formalitäten bei Ihrer Gemeindeverwaltung abgeschlossen sind und Ihr Personalausweis aktualisiert wurde.
Wenn diese Formalitäten jedoch erfüllt sind und Ihre Postangaben immer noch nicht korrekt sind, bitten wir Sie, uns Ihre neue Adresse mitzuteilen:
Was die Unternehmen betrifft, beruhen die Angaben auf den Daten der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
Die Inbetriebsetzungssteuer beruht auf der Nenndauerleistung. Seit dem Steuerjahr 2018 ist die Inbetriebsetzungssteuer sowohl für die Privatpersonen als auch für die Unternehmen durch einen ministeriellen Beschluss auf einen Pauschalbetrag in Höhe von 61,50 € festgelegt.
Die Verkehrssteuer wird aufgrund der Leistung bestimmt, die die Direktion für Fahrzeugzulassungen in Steuer-PS mitgeteilt hat.
Fahrzeuge, die ausschließlich einem öffentlichen Dienst des Staates, der Gemeinschaften, der Regionen, der Provinzen, der Gemeinden oder der ihnen gleichgestellten Organen und Einrichtungen zugewiesen sind, sind von der Verkehrssteuer befreit (Artikel 5 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Die öffentlichen Dienste haben jedoch weiterhin die Inbetriebsetzungssteuer (und ggf. den Ökomalus) zu zahlen; diese Steuer wird nur einmal, bei der Zulassung bzw. bei dem Inverkehrbringen des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen, erhoben.
Fahrzeuge, deren Zulassung von einem öffentlichen Dienst beantragt wird, werden automatisch von der Verkehrssteuer befreit. Jedes Fahrzeug, das nicht ausschließlich einem öffentlichen Dienst zugewiesen ist (zum Beispiel Dienstfahrzeuge, die teilweise auch privat gebraucht werden), unterliegt also der Verkehrssteuer, und muss demnach bei der Steuerverwaltung als solches angemeldet werden. Ein Formular ist zu diesem Zweck verfügbar.
Da bestimmte Informationen eine Auswirkung auf die Berechnung der Steuer haben können, muss jede falsche Angabe dem ÖDW Steuerwesen unter Beifügung der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs und des Homologationsdokuments der technischen Kontrolle (wenn Sie über Letzteres verfügen) mitgeteilt werden:
Bei einem Fahrzeugwechsel im Laufe eines Besteuerungszeitraums wird der Teil der Verkehrssteuer, der für das alte Fahrzeug entrichtet wurde, automatisch von der für das neue Fahrzeug zu entrichtenden Steuer abgezogen.
Die Gutschrift betrifft den Teil der Steuer des Monats des Fahrzeugwechsels bis zum Monat am Ende des Besteuerungszeitraums des alten Fahrzeugs.
Bei einem Kennzeichenwechsel müssen die Streichung des alten Kennzeichens und die Zulassung des neuen Kennzeichens im selben Monat stattfinden, damit der automatische Abzug erfolgen kann. Wenn dies nicht der Fall sein dürfte, wird eine Gutschrift erzeugt, und wird eine Rückzahlung der zu viel erhobenen Betrags innerhalb von höchstens 6 Monaten durchgeführt, unter der Bedingung, dass es keine Steuerschuld gibt.
Vor der Rückzahlung wird das Fehlen einer Steuerschuld ebenfalls beim Ehepartner oder beim gesetzlich zusammenwohnenden Partner geprüft.
Der Steuerbescheid ist ein Auszug aus der Heberolle, die nach der steuerrechtlichen Definition das Dokument ist, in dem der Name der Steuerpflichtigen und der Betrag der jeweiligen, von ihnen zu zahlenden Steuern, Abgaben, und Gebühren verzeichnet sind. Den betreffenden Steuerpflichtigen werden Auszüge aus dieser Heberolle zugestellt. Hinsichtlich der Kfz-Steuer geht die Übermittlung einer Zahlungsaufforderung der Eintragung in die Heberolle voraus.
Der Steuerbescheid wird Ihnen aufgrund einer Nichtzahlung Ihrerseits der Kfz-Steuern binnen der gesetzlich festgesetzten Frist übermittelt, gegebenenfalls zuzüglich einer administrativen Geldbuße.
Auf der Vorderseite Ihres Steuerbescheids stehen alle nützlichen Informationen, die es Ihnen ermöglichen, die Berechnungsgrundlage der Steuer, den bzw. die Besteuerungszeiträume sowie den Betrag der Steuer und ggf. der administrativen Geldbuße zu erkennen. Auf der Rückseite sind einschlägige Auszüge aus den verschiedenen Rechtsvorschriften zu lesen.
Die Verwaltung verfügt über einen Zeitraum von 3 Jahren zur Bildung der Heberolle ab dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahres und danach über 5 Jahre, um die Steuern mit allen rechtlichen Mitteln zu erheben.
Diese Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.
Bei einer Kontrolle muss der Fahrer in der Lage sein, eine Kopie des Arbeitsvertrags oder des Dienstauftrags (Dokument zum Nachweis eines Unterordnungsverhältnisses) sowie ein vom ausländischen Arbeitgeber ausgestelltes Dokument vorzulegen, das bestätigt, dass er das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat. Diese beiden Dokumente müssen sich bei einer Kontrolle unbedingt an Bord des Fahrzeugs befinden.
Um die Befreiung von der Kfz-Steuer beanspruchen zu können, muss der Fahrer ein Arbeitnehmer des ausländischen Unternehmens sein, das das Fahrzeug zur Verfügung stellt, d.h. eine Aktivität innerhalb dieses Unternehmens ausüben, und für diese Aktivität entlohnt werden.
Das im Ausland zugelassene Firmenfahrzeug muss nicht notwendigerweise vom belgischen Arbeitnehmer dieser Gesellschaft gefahren werden. Die Person, die das Fahrzeug fährt, muss jedoch ihren Wohnsitz an derselben Adresse wie der Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens haben.
Wenn bei einer Kontrolle die Belege nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, aber der wallonischen Verwaltung innerhalb von 10 Tagen nach der Kontrolle vorgelegt werden, wird eine Pauschalsteuer von 100€ erhoben. Wenn die Dokumente nicht innerhalb der Frist vorgelegt werden können, werden die Pauschalsteuer, die Verkehrssteuer und die Inbetriebsetzungssteuer des Fahrzeugs sowie ein Bußgeld in Höhe des doppelten Betrags der umgangenen Steuer, mit einem Mindestbetrag von 100 und einem Höchstbetrag von 1.250 €, gefordert.
Hybridfahrzeuge werden wie konventionelle Fahrzeuge besteuert und unterliegen den gleichen Vorschriften.
Die Verkehrssteuer wird aufgrund der Leistung des Verbrennungsmotors bestimmt, die in Steuer-PS mitgeteilt wurde (Art. 9 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Die Inbetriebsetzungssteuer wird aufgrund der in Steuer-PS oder kW mitgeteilten Leistung bestimmt (Art. 97 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Wenn die Leistung ein und desselben Motors, je nachdem sie in Steuer-PS und in Kilowatt ausgedrückt wird, zur Erhebung einer Steuer in unterschiedlicher Höhe führt, so beläuft sich die Steuer auf den höchsten dieser Beträge (Art. 98 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Art des Verstoßes |
Höhe der administrativen Geldbuße |
Nicht fristgerechte Zahlung der Verkehrssteuer oder der Inbetriebsetzungssteuer |
25 Euro bei der Ausstellung des Steuerbescheids ; Ab dem 11. Tag nach der Einsendung des Steuerbescheids kann die Geldbuße auf 50 Euro erhöht werden. |
Verstoß im Bereich der Einhaltung der Bedingungen für die vollständige oder Teilbefreiung oder -freistellung von der Verkehrssteuer oder Inbetriebsetzungssteuer |
100 Euro beim ersten Verstoß; Beim zweiten Verstoß, dreimal den Betrag der Steuer, mit einem Mindestbetrag von 100 Euro und einem Höchstbetrag von 250 Euro.
|
Keine Anmeldung eines Fahrzeuges, das einer Verkehrssteuer oder Inbetriebsetzungssteuer unterliegt, oder unrichtige oder fehlerhafte Anmeldung, die zu einer unzureichenden Besteuerung führt. |
Zweimal den Betrag des hinterzogenen Teils der Steuer, mit einem Mindestbetrag von 100€ EUR und einem Höchstbetrag von 1.250€ EUR, unter der Voraussetzung, dass der hinterzogene Teil der Steuer ein Zehntel der ursprünglichen Steuer überschreitet. |
(Art. 22bis des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. November 2000 zur Ausführung des Dekrets vom 6. Mai 1999 über die Festsetzung, die Beitreibung und die Streitsachen bezüglich der wallonischen regionalen Abgaben)
Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung fälliger Verkehrssteuer können Sie mit einer administrativen Geldbuße von 5 bis 1.250 Euro belegt werden.
Wenn Sie den auf der erhaltenen Zahlungsaufforderung angegebenen Betrag nicht bezahlt haben, erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Steuerbescheid , auf dem die Höhe des nicht gezahlten Betrags angegeben ist, der um eine administrative Geldbuße in Höhe von 25 € erhöht werden kann.
Bei Nichtzahlung des Steuerbescheids:
Stellt der Bedienstete bei einer Kontrolle fest, dass Sie im Zahlungsverzug sind, werden Sie aufgefordert, die Zahlung sofort über ein mobiles Zahlungsterminal vorzunehmen. Wenn Sie den geschuldeten Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht entrichten, wird Ihr Fahrzeug einbehalten; Sie werden dann 96 Stunden (4 Tage) Zeit haben, um die Zahlung zu leisten. Sie werden zu diesem Zweck die notwendige Information während der Kontrolle erhalten. Ihr Fahrzeug wird Ihnen gegen Nachweis der Zahlung zurückgegeben. Wenn Sie innerhalb der Frist von 96 Stunden nicht gezahlt haben, wird ein Beschlagnahmeverfahren eingeleitet, und kann das Gericht den Verkauf des Fahrzeugs anordnen.
Die Verwaltung verfügt über einen Zeitraum von 3 Jahren zur Bildung der Heberolle ab dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahres und danach über 5 Jahre, um die Steuern mit allen rechtlichen Mitteln zu erheben.
Der Verkehr dieses im Ausland zugelassenen Fahrzeugs ist erlaubt, wenn dieses Fahrzeug unentgeltlich geliehen wurde. In diesem Fall müssen Sie bei einer Kontrolle ein vom ausländischen Eigentümer des Fahrzeugs ausgestelltes Dokument vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass er Ihnen das Fahrzeug kostenlos ausleiht und in dem das Anfangs- und Enddatum der Ausleihe angegeben ist. Dieses Dokument muss sich zum Zeitpunkt der Kontrolle an Bord des Fahrzeugs befinden.
Die Leihdauer darf 1 Monat über den gesamten Besteuerungszeitraum nicht überschreiten.
Wie auf dem Steuerbescheid erwähnt, können Sie, wenn Sie von der Steuerbehörde die Genehmigung zur Zahlung Ihrer Steuer in mehreren Monatsraten erhalten haben und wenn Sie den Zahlungsplan einhalten, den Zahlungsplan gemäß den gewährten Bedingungen fortsetzen.
Die Sendung des Steuerbescheids ist eine Verpflichtung, die innerhalb strenger Fristen erfüllt werden muss.
Es wird eine Inbetriebsetzungssteuer für Wasserfahrzeuge festgesetzt, die unter die Zuständigkeit des ÖDW Steuerwesen fällt.
Betroffen sind die Yachten und Sportboote mit einer Länge über 7,50 m, sobald ein Flaggenzertifikat für diese ausgestellt wurde bzw. ausgestellt werden muss, wenn diese Wasserfahrzeuge auf öffentlichen Wasserwegen in Betrieb gesetzt oder in Belgien benutzt werden (Art. 94 Ziffer 3 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Die Inbetriebsetzungssteuer beläuft sich auf 2.478€. Dieser Betrag in Höhe von 2478 € wird jedes Zulassungsjahr um 10% vermindert, bis zu einem Mindestbetrag von 61,5 €.
Zulassungsdauer |
Betrag |
Erstzulassung |
2.478 € |
1 Jahr |
2.230,2 € |
2 Jahre |
1.982,4 € |
3 Jahre |
1.732,6 € |
4 Jahre |
1.486,8 € |
5 Jahre |
1.239 € |
6 Jahre |
991,2 € |
7 Jahre |
743,4 € |
8 Jahre |
495,6 € |
9 Jahre |
247,8 € |
10 Jahre und mehr |
61,5 € |
Die Steuer wird auf manuelle Weise von der Direktion der Festsetzung der Fahrzeugsteuern (ÖDW Steuerwesen) aufgrund der Verzeichnisse festgesetzt, die ihr vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität übermittelt werden.
Jede Anfechtung der Steuer muss schriftlich bei der Direktion der Festsetzung der Fahrzeugsteuern eingereicht werden:
• per Post an die folgende Adresse:
ÖDW Steuerwesen
Hütte, 79
4700 Eupen
• oder per E-MAIL an: steuerfisc.eupen@spw.wallonie.be
Wasserfahrzeuge, die ausschließlich im Dienste eines öffentlichen Dienstes des Staates eingesetzt werden, haben Anspruch auf eine Befreiung von dieser Inbetriebsetzungssteuer (Art 96 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Im Falle einer Nichtzahlung nach Erhalt des Steuerbescheids wird der nicht gezahlte Betrag der Steuer von Ihnen gefordert und um eine administrative Geldbuße in Höhe von 25€ erhöht.
Die mit der Kontrolle beauftragten Bediensteten sind berechtigt, die Zahlung der Inbetriebsetzungssteuer für das Fahrzeug (und ggf. der Ökomalus) und der Verkehrssteuer sowie einer Geldbuße zu fordern.
Wenn Ihr Besteuerungszeitraum mit dem alten Fahrzeug begonnen wurde, wird die Zahlungsaufforderung automatisch für die ganze Periode erzeugt. Sie müssen diese entrichten. Sobald wir die Zulassungsdaten für Ihr neues Fahrzeug erhalten haben, werden wir den für die Verkehrssteuer für das alte Fahrzeuge zuviel erhaltenen Betrag berechnen und dieser wird automatisch von dem für Ihr neues Fahrzeug zu zahlenden Betrag abgezogen oder Ihnen innerhalb von maximal 6 Monaten erstattet.
Wenn dies nicht der Fall sein dürfte, so fordern wir Sie auf, mit unseren Diensten Kontakt aufzunehmen.
Die Inbetriebsetzungssteuer ist immer in ihrer Gesamtheit zu zahlen und wird nicht (auch nicht teilweise) zurückgezahlt (außer in außergewöhnlichen Fällen: Annullierung des Verkaufs, verborgene Mängel am Fahrzeug, …).
Der Pauschaltarif der Verkehrssteuer (= minimale Steuer) ist für ein ganzes Jahr zu zahlen und ist nie Gegenstand einer Rückerstattung auf der Grundlage der nicht benutzten Monate, wenn das Kennzeichen im Laufe des Besteuerungszeitraums gestrichen wird.
Bei einem Kennzeichenwechsel ohne Fahrzeugwechsel müssen Sie weder die Inbetriebsetzungssteuer noch den eventuellen Ökomalus nochmals zahlen. Hingegen müssen Sie die Verkehrssteuer einschließlich der Zuschlagzehntel für einen neuen Besteuerungszeitraum zahlen, der im Monat beginnt, im Laufe dessen das neue Kennzeichen ausgestellt worden ist. Der für die Verkehrssteuer für die alte Zulassung zuviel gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet oder direkt auf die Verkehrssteuer für die neue Zulassung angerechnet.
(Art. 22, 23bis, 100 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern und Art. 15 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen)
Solange das Fahrzeug bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) zugelassen ist, haben Sie eine Verkehrssteuer zu zahlen.
Wenn Sie das Kennzeichen nicht mehr haben, müssen Sie dies bei der Polizei melden, die Ihnen dann eine Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust des Kennzeichens aushändigen wird.
Die (online) Streichung nimmt die Polizei selber bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) vor.
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen ab der Diebstahlmeldung bei der Polizei noch keinen Streichungsbescheid erhalten haben, müssen Sie das Original der Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust an die Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) schicken. Achten Sie bitte auf die Gültigkeitsdauer des Dokuments.
Wenn die Vernichtung das Fahrzeug betrifft und Sie noch immer im Besitz des Kennzeichens sind, gibt es zwei Möglichkeiten:
Es gilt, das Begutachtungsprotokoll (des zugelassenen Experten) zu übermitteln, in dem der Totalverlust des Fahrzeugs gemeldet wird, und die Rückzahlung zu beantragen. Achtung: eine Erklärung der Autowerkstatt genügt nicht.
LPG-Fahrzeuge unterliegen einer Zusatzverkehrssteuer, die sich je nach der Motorleistung auf einen Betrag zwischen 89,16 € und 208,20 € beläuft. Die Zusatzverkehrssteuer wird gleichzeitig mit der Verkehrssteuer bezogen.
Die Zusatzverkehrssteuer wird nicht auf Nutzfahrzeuge angewendet. (Art. 12 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Es kann sein, dass die Inbetriebsetzungssteuer für LPG-Fahrzeuge niedriger ist. Für diese Fahrzeuge gibt es ebenfalls eine Herabsetzung um eine Kategorie in Bezug auf den Ökomalus (Art. 97quater § 2 und 98 § 1bis des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
taxe de circulation véhicule LPG - tarifs TCC
taxe de mise en circulation véhicule LPG - tarifs
Wenn Sie die Zahlungsaufforderung für die Steuer in Bezug auf Ihr Fahrzeug nicht erhalten oder aber verloren haben, müssen Sie sich an den ÖDW Finanzen wenden, vorzugsweise per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be, um ein Duplikat zu erhalten oder den Betrag Ihrer Steuer, die Kontonummer und die strukturierte Mitteilung zu erfahren.
Die Zahlungsaufforderung für die Kfz-Steuer wird immer am Ende des Monats nach demjenigen der Zulassung geschickt.
Beispiel: Zulassung des Fahrzeugs am 25. Mai - Eingang der Zahlungsaufforderung Ende Juni / Anfang Juli mit äußerster Zahlungsfrist am 25. Juli.
Solange Ihr Fahrzeug bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) zugelassen ist, haben Sie eine Verkehrssteuer zu zahlen (Art. 21 Absatz 1 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern).
Im Falle eines Diebstahls müssen Sie diesen bei der Polizei melden, die Ihnen dann eine Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust des Kennzeichens aushändigen wird und selber den Antrag auf Streichung an die Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) richten wird.
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen ab der Diebstahlmeldung bei der Polizei noch keinen Streichungsbescheid erhalten haben, müssen Sie das Original der Bescheinigung über den unfreiwilligen Besitzverlust an die Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) schicken (Achten Sie bitte auf die Gültigkeitsdauer des Dokuments).
(Artikel 36 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen).
Nach der Streichung wird Ihnen die Verkehrssteuer für einen Zeitraum gutgeschrieben, der am 1. Tag des Monats der Streichung beginnt und am Ende des Besteuerungszeitraums zu Ende geht. (Artikel 23bis des Gesetzbuches über die den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Wenn das Fahrzeug ein nicht automatisiertes Fahrzeug ist, das also nicht im Register der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) eingetragen ist, müssen Sie eine Außerbetriebsetzungserklärung einreichen, um die Besteuerung zu beenden.
Nein, Erdgasfahrzeuge werden wie konventionelle Fahrzeuge (Benzin/Diesel) besteuert.
Wenn Sie eine LPG-Anlage in Ihr Fahrzeug einbauen oder sie ausbauen, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen bei der technischen Kontrolle vorführen, damit die Änderung des Kraftstoffs festgestellt und die Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) benachrichtigt werden kann.
Der ÖDW Steuerwesen bittet Sie dann, die Zusatzverkehrsteuer zu zahlen, oder erstattet Ihnen den zuviel gezahlten Betrag.
(Art. 12 und 23 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Je nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) des Anhängers gehört dieser zu unterschiedlichen Kategorien:
Der Betrag wird auf das Bankkonto zurückerstattet, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde.
Wenn dieses Konto geschlossen ist, muss der Empfänger des gutzuschreibenden Betrags die Kontonummer mitteilen, auf die die Zahlung erfolgen soll, und uns eine Kopie der Bankkarte und eine Kopie des Personalausweises des Kontoinhabers zukommen lassen. Diese Informationen müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Gutschrift per Post (ÖDW Finanzen – Hütte 79, 4700 Eupen) oder E-Mail (finanzdienst@spw.wallonie.be) übermittelt werden.
Wenn der Antragsteller für eine juristische oder eine andere natürliche Person handelt, muss er den Nachweis erbringen, dass er diese Person gesetzlich vertreten darf.
Wenn Sie das Fahrzeug und Ihr Kennzeichen wechseln, müssen Sie das alte Kennzeichen an die Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) zur Streichung zurückschicken.
(Artikel 35 des Königlichen Erlasses vom 20/07/2001 über die Zulassung von Fahrzeugen).
Nachdem Ihr Kennzeichen gestrichen wurde, wird Ihrer Zahlungsverpflichtung für die betreffende Verkehrssteuer ab dem Monat der Streichung ein Ende gesetzt. Jeder angefangene Besteuerungszeitraum muss jedoch insgesamt bezahlt werden. Jede Überzahlung der Steuer für die verbleibenden Monate bis zum Ende des Besteuerungszeitraums wird Ihnen erstattet oder auf die Steuer des nächsten Fahrzeugs angerechnet. (Art. 22 und 23 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)
Sie können bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen (DIV) einen neuen Zulassungsantrag für Ihr Fahrzeug einreichen. Sie erhalten anschließend ein neues Kennzeichen sowie die Aufforderung zur Zahlung der entsprechenden Steuern für diese neue Zulassung. (Art. 10 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen und Art. 29 des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgegesetzten Steuern)
A dater du 30 janvier 2023, la création d’un hébergement touristique dans une construction existante est soumise à permis d’urbanisme. Consultez la foire aux questions ci-dessous pour en savoir plus !
La nouvelle mesure vise les hébergements touristiques créés dans une construction existante et mis à disposition d’un ou plusieurs touristes, à titre onéreux, même occasionnellement, pour la première fois après l’entrée en vigueur de l’arrêté, sous réserve des exonérations pour les hébergements touristiques chez l’habitant (cf. ci-dessous).
L’obligation de disposer d’un permis d’urbanisme préalable pour la création d’un hébergement touristique par modification de destination ne concerne pas:
Par exception, un hébergement touristique les hébergements touristiques créés dans une construction existante et mis à disposition à titre onéreux d’un ou plusieurs touristes pour la première après le 30 janvier n’est pas soumis à permis d’urbanisme pour autant que les conditions suivantes soient satisfaites :
Oui. L’utilisation de moins de six chambres occupées à titre d’hébergement touristique chez l’habitant, dans une construction existante et en règle urbanistiquement, volumes secondaires et annexes y compris, n’est pas soumise à permis d’urbanisme en vertu de l’article R.IV.4-1, alinéa 2, du CoDT.
Evidemment, cette exception n’est pas valable dans le cas où des travaux nécessaires pour que la construction existante puisse accueillir une ou plusieurs de ces chambres sont soumis à permis d’urbanisme en vertu de l’article D.IV.4, alinéa 1er, du CoDT.
Il est à noter qu’une chambre ne peut pas contenir l’ensemble des fonctions de base de l’habitat telles qu’énumérées à l’article D.IV.4, alinéa 2, du CoDT (cuisine, salle de bain ou salle, d’eau, WC, chambre).La création d’un gîte disposant de l’ensemble de ces fonctions, même chez l’habitant et peu importe sa capacité, ne peut bénéficier de cette exonération et doit faire l’objet d’un permis d’urbanisme.
Dans le CoDT, le Code du Développement territorial, plus précisément l’article R.IV.4-1, alinéa 2, du CoDT.
Cet article précise les modification de destination de tout ou partie d’un bien qui sont soumises à permis d’urbanisme et met en œuvre l’article D.IV.4, alinéa 1er, 7°, du CoDT.
Non, ce n’est pas nécessaire. A LA CONDITION que les actes et travaux envisagés ne portent pas atteinte aux structures portantes du bâtiment ou qu’ils n’entraînent pas une modification de son volume construit ou de son aspect architectural autre que la modification de son enveloppe.
Non, pas du tout !
Le développement du secteur touristique et l’augmentation du nombre d’hébergements touristiques représentent une plus-value pour l’économie wallonne mais force est de constater que la multiplication des hébergements touristiques n’est pas sans impact sur l’aménagement du territoire et le développement de certaines localités.
Grâce à cette démarche, la Wallonie souhaite trouver un juste équilibre entre la croissance du secteur touristique et la nécessité d’encadrer la création d’hébergements touristiques dans une perspective de planification de l’aménagement de son territoire.
La demande peut être introduite auprès de la commune dans laquelle se situe le bien.
Non. La modification de destination ainsi que ces actes et travaux font l'objet d'une seule et même demande de permis
Oui. La création d’un hébergement touristique est soumise à permis d’urbanisme même si celle-ci ne nécessite pas la réalisation de travaux particuliers. Le simple fait de modifier la fonction de la construction existante par l’utilisation d’une ou plusieurs pièces en tant qu’hébergement touristiques entraîne l’obligation de demander un permis d’urbanisme.
Non. La nouvelle disposition précise qu’un permis d’urbanisme n’est obligatoire que pour l’hébergement touristique mis à disposition de touristes après l’entrée en vigueur du texte.
Comme toute autre demande de permis, les demandes de permis visant les hébergements touristiques sont examinées sur base du cadre légal s’imposant au bien visé (un repérage complet du bien visé est donc primordial) et du bon aménagement des lieux.
Le bon aménagement des lieux vise l’intégration et la compatibilité d’un projet avec l’environnement immédiat, bâti ou non.
Les principaux critères pris en considération sont :
Une explication plus précises de l’ensemble de ces critères est contenue dans la circulaire du 19 décembre 2022 relative à la création d’hébergement touristique consultable sur le site du SPW Territoire.
La surdensité se définit par rapport à la capacité des hébergements touristiques (nombre de lits) et non par rapport au nombre d’infrastructures.
L’appréciation de cette dépend fortement des circonstances locales et des politiques menées par les autorités locales en matière de tourisme.
Ces autorités locales, qui délivrent par ailleurs les permis d’urbanisme, sont les plus aptes pour déterminer s’il existe effectivement une surdensité d’hébergements touristiques sur leur territoire au regard de leur connaissance concrète du terrain et des circonstances locales.
Dans la plupart des cas, la réponse sera NON. Le collège communal, le fonctionnaire délégué et le Gouvernement wallon ont toutefois la possibilité, même si ce n’est pas une obligation, de solliciter l’avis des services ou commissions qu’ils jugent utiles de consulter. Par exemple, le Commissariat général au Tourisme peut être consulté dans le cadre de l’instruction d’une demande de permis en lien avec un hébergement touristique.
Vous avez effectué un paiement récemment et celui-ci n’est pas repris dans les montants perçus de votre plan de paiement. Vous devez décompter ce paiement de votre dernière mensualité.
Si vous avez effectué un paiement sur le compte du SPW Finances alors que votre plan de paiement était complètement apuré, il vous sera automatiquement remboursé pour autant que vous n'ayez pas d’autres dettes fiscales wallonnes.
La communication structurée reprise sur le plan de paiement est différente de celle reprise sur l’avertissement-extrait de rôle.
Si vous avez effectué des paiements avec la communication structurée reprise sur votre avertissement-extrait de rôle, vous ne devez rien faire. L’Administration fiscale contrôle et affecte les sommes versées sur la(les) créance(s) due(s). Votre paiement sera traité correctement.
Il vous est toutefois demandé d’utiliser les modalités de paiement reprises sur votre plan de paiement pour les prochains versements.
Comme mentionné sur l’avertissement-extrait de rôle, si vous avez obtenu l’autorisation de l’Administration fiscale de payer votre taxe en plusieurs mensualités et que vous respectez bien le plan de paiement, vous pouvez poursuivre celui-ci selon les modalités octroyées.
L’envoi de l’avertissement-extrait de rôle est une obligation légale devant être réalisée dans des délais stricts qui ne sont pas modifiés par l’octroi d’un plan de paiement.
Wenn Sie Ihren Immobiliensteuervorabzug nach dem Fälligkeitsdatum bezahlen, müssen Sie Verzugszinsen zahlen. Der Jahressatz beträgt derzeit 4 %.
Die Zinsen werden pro Monat ab dem 1. Tag des Monats nach dem Fälligkeitsdatum berechnet. Jeder angebrochene Monat gilt als ganzer Monat.
Beispiel: Sie müssen 1.500 Euro Steuern für 16. März 2021 zahlen. Sie bezahlen erst am 20. September 2021. Sie müssen also Verzugszinsen ab April bis September (6 Monate) zahlen.
Der Zinsbetrag = [1.500 Euro x 4 % (Jahressatz) x 6 Monate] ÷ 12 = 30 Euro
Außerdem wird der ÖDW Finanzen bei Zahlungsverzug die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die ausstehenden Beträge beizutreiben, zunächst durch eine Erinnerung (es sei denn, die Rechte des wallonischen Schatzamtes sind gefährdet) und anschließend beispielsweise durch eine Lohnpfändung oder einen Gerichtsvollzieher.
Un plan de paiement constitue une mesure de faveur pour les contribuables rencontrant des difficultés financières. Le Receveur fiscal est le seul compétent pour octroyer un plan de paiement et en déterminer les modalités.
Pour une taxe de circulation, le plan de paiement ne peut pas dépasser 6 mensualités. Pour un précompte immobilier, il ne peut pas dépasser 12 mensualités.
Nous tenons également compte de l’annualité de la taxe (par exemple, si vous demandez un plan de paiement en février 2024 pour un précompte immobilier 2023, le nombre de mensualités possibles est de 7).
En cas de grandes difficultés, nous vous informons que vous pouvez faire appel au CPAS de votre commune ou à un service de médiation de dettes.
Si votre paiement a été effectué sur un autre numéro de compte du SPW Finances mais avec la bonne communication structurée, votre paiement sera traité correctement.
Si votre paiement a été effectué sur le compte d'un autre organisme, il y a lieu de prendre contact avec celui-ci pour récupérer le montant versé erronément.
Vous avez introduit une demande de réduction ou une réclamation administrative mais n’avez pas encore obtenu de réponse. Vous devez poursuivre votre plan de paiement comme prévu. Si vous obtenez gain de cause, les montants payés vous seront remboursés pour autant que vous n'ayez pas d’autres dettes fiscales wallonnes.
Vous devez respecter les modalités de votre plan de paiement : chaque mensualité doit être payée avant la date d’échéance fixée dans ledit plan et le montant doit être complet.
En cas de paiement incomplet, d’absence de paiement ou de retard de paiement, le SPW Finances pourra mettre fin à votre plan de paiement et procéder au recouvrement forcé des montants impayés via le recours à une saisie sur salaire ou à un huissier de justice, par exemple.
Les intérêts de retard continuent à courir même en cas de demande de plan de paiement.
En cas de demande ou d’octroi d’un plan de paiement sur un impôt ou une amende de plus de 1.500 €, des intérêts de retard sont calculés au taux légal jusqu’à ce que le principal restant dû atteigne moins de 1.500 € (fonction des mensualités).
L'intérêt se calcule par mois à partir du premier jour du mois qui suit celui de l'échéance. Toute mois entamé est compté pour un mois entier.
Pour rappel, dans l’attente de la réponse de l’Administration fiscale, il vous est demandé d’entamer la réalisation du plan de paiement selon les modalités proposées et avec les données bancaires reprises sur l’avis de paiement reçu.
Tout membre du personnel au sein de la fonction publique de Wallonie a la possibilité de se former tout au long de sa carrière. L’offre de formation est variée : langues, informatique, matières juridiques, gestion des ressources humaines, etc.
Les emplois de la fonction publique de Wallonie sont situés principalement dans les grandes villes wallonnes (Charleroi, Liège, Mons, Namur) et à Bruxelles.