Was muss ich tun, wenn ich ein Steuerkennzeichen erhalte, das einem Fahrzeug entspricht, das ich nicht mehr besitze?

Was die Steuern für "nicht automatisierte" Fahrzeuge betrifft, muss jede Änderung des Fahrzeugs oder des Kennzeichens dem ÖDW Finanzen mitgeteilt werden.

Bei Eingang eines Steuerkennzeichens, das einem Fahrzeug entspricht, das nicht mehr in Gebrauch ist, müssen Sie uns das Kennzeichen mit dem Widerrufsformular zurücksenden. 

Die Rücksendung dieses bzw. dieser Kennzeichen ist eine zwingende Bedingung für den vollständigen Widerruf Ihrer Erklärung(en) der Inbetriebnahme des bzw. der Fahrzeuge.

Bei Anhängern bis 750 kg ist das hzG das einzige relevante Merkmal. Sie können den Anhänger also ohne Formalitäten wechseln, solange das hzG gleich bleibt.

 (Art. 36ter § 5 und 36quater § 5  des Gesetzbuches der den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern)