Beförderung von weniger als 9 Personen - Antrag auf Zulassung als elektronischer Vermittlungsdienst

Zusammengefasst

Gemäß Artikel 8 des Dekrets vom 28. September 2023 wird der elektronische Vermittlungsdienst von der Regierung zugelassen.
"elektronische Beförderungsvermittlung": die natürliche oder juristische Person, die eine entgeltliche Tätigkeit ausübt, die es ermöglicht, über eine elektronische Plattform Betreiber mit Personen, die Fahrten unternehmen möchten, nach einem vorher festgelegten Rahmen in Verbindung zu bringen

Achtung

Dieses Verfahren ist auf Deutsch und Französisch verfügbar.

 
Im Detail
Prozedur

Die Zulassungsakte enthält folgende Angaben und Unterlagen:

  1. Name und Vorname oder Gesellschaftsname des Antragstellers;
  2. die Nummer des Nationalregisters oder des Unternehmens;
  3. die Anschrift des Betriebssitzes und der Niederlassungseinheit(en);
  4. eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse für den Kontakt;
  5. den Nachweis, dass der Tätigkeitscode für sonstige Dienstleistungen für den Landverkehr bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen registriert wurde, und gegebenenfalls in der Satzung der juristischen Person den
    • Nachweis, dass diese Tätigkeit in ihrem Gesellschaftszweck erwähnt wird;
    • Der Antrag auf eine Bescheinigung über den Zugang zum Beruf erfolgt über die Online-Plattform der Verwaltung: Mein Bereich
Délais

Innerhalb von dreißig Werktagen nach dem Erhalt der Akte übermittelt die Verwaltung dem Antragsteller:

  1. entweder eine Empfangsbestätigung für eine vollständige und zulässige Akte;
  2. oder eine Empfangsbestätigung für eine unvollständige Akte, in der sie mitteilt, welche Angaben oder Unterlagen fehlen;
     

Innerhalb von dreißig Werktagen nach Eingang einer Bestätigung über den Erhalt der unvollständigen Unterlagen durch die Verwaltung:

  1. Kommt der Antragsteller der Aufforderung der Verwaltung nach, sind die Bestimmungen von Paragraf 2 erneut anwendbar;
  2. Kommt der Antragsteller der Aufforderung der Verwaltung nicht nach, wird sein Antrag automatisch hinfällig

Wenn die Verwaltung eine Empfangsbestätigung für eine vollständige und zulässige Akte versendet, erteilt die Regierung dem Antragsteller innerhalb von 30 Werktagen nach dieser Versendung die beantragte Zulassung.

Bedingungen

Um eine Zulassung zu erhalten, muss der Betreiber der elektronischen Vermittlungsplattform folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. er wurde gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums oder gemäß den Rechtsvorschriften eines Staates gegründet, dessen Unternehmen in Belgien aufgrund eines internationalen Abkommens wie belgische Unternehmen behandelt werden;
  2. er hat eine Niederlassungseinheit in Belgien; falls diese Bedingung zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Zulassung noch nicht erfüllt ist, muss er sich verpflichten, sie spätestens am Tag vor dem ersten Tag, an dem seine Buchungsplattform der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, zu erfüllen;
  3. er verfügt über eine Unternehmensnummer, die von der Zentralen Datenbank der Unternehmen für die Vermittlungstätigkeit vergeben wird, oder über eine Mehrwertsteueridentifikationsnummer in dem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in dem Staat, dessen Unternehmen in Belgien aufgrund eines internationalen Abkommens wie belgische Unternehmen behandelt werden;
  4. er hält die Vorschriften über die entgeltliche Beförderung von Personen ein;
  5. er erfüllt die Verpflichtung zur Transparenz in sozialen, steuerlichen und betrieblichen Angelegenheiten.
Kontakte
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4261
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