Sie müssen einen Antrag auf Steuerbefreiung anhand des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars stellen.
Dieses Formular kann wie folgt geschickt werden:
oder
Diesem Antrag müssen die (vom FÖD Wirtschaft ausgestellte) Arbeitgeberzulassung für eine Schaustelleraktivität und die Zulassungsbescheinigung für das (die) betreffende(n) Fahrzeuge beigefügt werden.
(Rundschreiben AAF/98-0043 vom 25. Mai 1999, Bull. Contr., 1999, Nr. 794, 1763)