oder per Post: ÖDW Steuerwesen - Hütte 79, 4700 Eupen
Oder während der Sprechstunden an unseren Schaltern in Jambes oder Eupen oder in den "Espaces Wallonie".
Ein neuer Antrag auf Befreiung wegen Behinderung muss bei jedem Wechsel des Fahrzeugs gestellt werden. In Erwartung der Behandlung Ihres Befreiungsantrags wird Ihnen eine Aufforderung zur Zahlung der betreffenden Steuer übermittelt; diese muss entrichtet werden.