Sich über eine Verwaltungsstrafe (Straßenverkehr) informieren

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Artikel in Referenzsprache (fr)
Zusammengefasst

Der Berater für administrative Strafverfolgung ist ein Strafverfolgungs- und Sanktionsorgan, das innerhalb des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen geschaffen wurde, um das Dekret vom 04.04.2019 über administrative Geldbußen umzusetzen.

Seine Aufgaben sind: 

  • Er organisiert die Verwaltungsmaßnahmen;
  • Er leitet das Verfahren zur Verfolgung von Straftaten;
  • Er urteilt über die Zweckmäßigkeit der Strafverfolgung;
  • Er stellt vollstreckbare Verwaltungsstrafen (AAME) aus, wenn die von der Straßenkontrolleinheit (UCR) oder der Polizei verhängten niedrigeren Verwaltungsstrafen nicht bezahlt werden;
  • Er gibt Stellungnahmen zu Einsprüchen gegen reduzierte Verwaltungsbußgelder ab, die von der Straßenkontrolleinheit (UCR) oder der Polizei verhängt werden, und stellt vollstreckbare Verwaltungsbußgelder aus, wenn diese abgelehnt werden;
  • Er erarbeitet:
    • die Politik der administrativen Strafverfolgung in Absprache mit der Polizei;
    • die Protokolle und Methoden für Kontrollen mit der Polizei;
  • Er handelt das Kooperationsabkommen mit der Justiz aus;
  • Er nimmt an Abstimmungen mit den anderen Regionen sowie auf föderaler wie auch internationaler Ebene teil, wenn es um die Politik in Bezug auf Kontrolle und Platzierung von festen Einrichtungen geht.

Alle Informationen über den Berater für administrative Verfolgung finden Sie auf der dafür vorgesehenen Website.

Achtung

Der Berater für administrative Verfolgung befasst sich mit reduzierten Verwaltungsbußgeldern, Einsprüchen gegen reduzierte Verwaltungsbußgelder und vollstreckbaren Verwaltungsbußgeldern.

 Es verwaltet jedoch keine Einsprüche gegen vollstreckbare Verwaltungsbußgelder oder Verwaltungsbußgelder, die von Beamten der Verwaltungsinstanz ausgestellt wurden.

Für alle Fragen und Informationen zu von der POLIZEI verhängten Verkehrsstrafen besuchen Sie bitte die Website https://justonweb.be/fines/online-help. Wenn Sie immer noch keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle für Verkehrsstrafen unter der Kontaktnummer + 32 (0)2 278 55 60 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr).

 
Im Detail
Prozedur
  1. Sie müssen sich mit der Dienststelle in Verbindung setzen, die auf dem Ihnen übermittelten Bescheid über die Zuwiderhandlung/Verwaltungsstrafe (verringertes Bußgeld) angegeben ist.
  2. Wenn Sie keine Kontaktdaten haben, rufen Sie die Nummer 1718 an oder schicken Sie eine E-Mail an mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be und füllen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen aus:
    • Ihre vollständigen Kontaktdaten;
    • das Aktenzeichen:
    • Datum, Uhrzeit und Ort der Strafe;
    • die Details Ihrer Anfrage.
Kontakte
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4056
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