Zusammengefasst
Das regionale öffentliche Eigentum kann mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen für private Zwecke genutzt werden. Der Antragsteller muss ein Formular ausfüllen. Die Nummer 1719 kann ihm den Weg zu der Dienststelle weisen, die den betreffenden Abschnitt verwaltet.
Die betreffenden Aktivitäten umfassen jegliche Nutzung, die über die gewöhnliche Nutzung des RAVeL hinausgeht: Durchführung von Arbeiten, Freizeit-, Sport- oder touristische Veranstaltungen, Aufbau eines Verkaufsstands usw.
Im Detail
Prozedur
- Das Formular ausfüllen;
- Das Formular an die zuständige Direktion der Wasserstraßen zurückschicken.
rechtliche Grundlagen
- Dekret vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2012 zur Ausführung von Artikel 3, § 4 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes
- Ministerieller Erlass vom 3. Juni 2014 über den Genehmigungsantrag für die Benutzung der öffentlichen Straßennetze und zur Bestimmung des Begriffs von deren geringfügiger Inanspruchnahme
Formulare
Downloads
Kontakte
Dienste
Wasserstraßendirektion Tournai
069 36 26 40
Wasserstraßendirektion Namur
081 24 27 10
Wasserstraßendirektion Mons
065 39 96 10
Wasserstraßendirektion Lüttich
04 229 75 76
Wasserstraßendirektion Charleroi
071 23 86 30
Verwaltung
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3954
(nostraId = 146791)