Die praktische Prüfung wird am Ende der Fahrschulung, der auf den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung folgt, präsentiert.
In der Wallonie stehen Ihnen 3 Fahrschulungen zur Verfügung:
1. Fahrschulkurs - Dieser Kurs in einer Fahrschule vermittelt Ihnen die Grundlagen des Fahrens auf der Straße. Sie können in der Probezeit dann alleine fahren.
2. freie Begleitung - Während des Zeitraums Ihrer Probezeit fahren Sie in Anwesenheit einer freiwilligen Begleitperson. Sie dürfen unter keinen Umständen allein fahren.
3. direkter Zugang - Über diesen Weg können Sie von den praktischen Fahrschulkursen zur praktischen Prüfung übergehen, ohne vorher eine Probezeit zu absolvieren.
Die Bedingungen für den Zugang zur praktischen Prüfung unterscheiden sich je nach gewähltem Weg. Diese Prüfung findet in einem der von der Wallonie anerkannten Zentren statt : Prüfungszentrum finden.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung, können Sie Ihren praktischen Führerschein B bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen.
Wenn Sie im Besitz eines vorläufigen Führerscheins der Klasse B sind, können Sie:
1. nicht außerhalb Belgiens fahren
2. keine Fahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 oder A (Motorräder) fahren.
Bürgerinnen und Bürger im Alter von 18 Jahren.
Das Ablegen praktischer Prüfungen ist nur nach Vereinbarung möglich.
Wenden Sie sich an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl, indem Sie die folgende Seite konsultieren: Suche nach einem Prüfungszentrum.
Um zur praktischen Fahrprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.