Alle Strafmandate des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen werden anfänglich von der Polizei des Gebiets verwaltet, welche den Verstoß feststellt und dem Bürger ein Strafmandat oder eine sofortige Erhebung ausstellt. Die Strafen werden von den sanktionierenden Beamten ausgesprochen.
- Wilde Entsorgung von Müll oder Matratzen auf einer wallonischen öffentlichen Straße
- Nicht genehmigte Beschilderung
- Beschädigung und Diebstähle am öffentlichen Eigentum der Autobahnen oder Regionalstraßen.
Bevor Sie Informationen anfordern, überprüfen Sie, ob es sich um eine Strafe durch einen der Dienste des ÖDW Mobilität und Infrastruktur handelt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.
Alle Antworten auf Ihre Fragen und alle Auskünfte über Verkehrsbuβen finden Sie auf der Website https://justonweb.be/fines/online-help. Wenn Sie noch immer keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte wenden Sie sich an das Kontaktzentrum unter der Nummer +32 (0)2 278 55 60 (Montag > Freitag / 8 Uhr > 17 Uhr)
Sie müssen mit jener Stelle Kontakt aufnehmen, die im Ihnen übermittelten Protokoll angeführt ist. Alle Antworten auf Ihre Fragen und alle Auskünfte über Verkehrsbuβen der Polizei finden Sie auf der Website https://justonweb.be/fines/online-help. Wenn Sie noch immer keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte wenden Sie sich an das Kontaktzentrum unter der Nummer +32 (0)2 278 55 60 (Montag > Freitag / 8 Uhr > 17 Uhr)
Wenn es eine Geldstrafe von ist öffentlicher Dienst der Wallonie , rufen Sie 1719 an oder senden Sie eine E-Mail an mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be . Geben Sie dabei die Ihnen vorliegenden Informationen an.
- Ihre vollständigen Kontaktdaten
- Referenznummer des Strafmandats oder der Strafe
- Datum, Uhrzeit und Ort der Sanktion
- Genaue Aufstellung Ihres Antrags
Strafen im Zusammenhang mit Geschwindigkeit, Gewalt, Diebstählen oder Beschädigung außerhalb des Netzes der Autobahnen oder Regionalstraßen, im Zusammenhang mit Delikten der Körperverletzung oder Sachbeschädigung, der öffentlichen Ordnung etc. fallen in den Zuständigkeitsbereich der föderalen und/oder der lokalen Polizei und daher nicht in das Gebiet des ÖDW Mobilität und Infrastruktur.