Dénoncer une nuisance sonore

Sind Sie Opfer von Lärmbelästigung? Sie wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen, um diesen Lärm zu unterbinden?

Es gibt verschiedene Arten von Lärm und verschiedene Lärmquellen.

Je nach Art des Lärms oder der Lärmquelle sind unterschiedliche Formalitäten zu beachten, um eine Intervention zu beantragen.

Belästigungen durch Anlagen oder Aktivitäten, die einer Umweltgenehmigung bedürfen oder nicht:

Wenn der Lärm von einer Anlage oder Aktivität ausgeht, die einer Umweltgenehmigung unterliegt (z. B. Fabrik, Windkraftanlage, Garage, Lager, Waschanlage, Industriekühlschrank usw.), wenden Sie sich an den Betreiber, um ihn über die Belästigung zu unterrichten und versuchen Sie, eine Lösung zu finden, die für Sie und den Betreiber akzeptabel ist.

Wenn Sie keine gütliche Einigung erzielen können, wenden Sie sich an die Umwelt- oder Stadtplanungsabteilung Ihrer Gemeinde, um zu prüfen, ob für die Anlage oder Aktivität eine Umweltgenehmigung erforderlich ist.

Wenn dies tatsächlich der Fall ist, können Sie den Sachverhalt bei der örtlichen Polizei und/oder bei der Umweltpolizei der Wallonischen Region anzeigen.

Falls die Tätigkeit oder Anlage keiner Umweltgenehmigung unterliegt, können Sie bei der Geschäftsstelle des Friedensgerichts eine Schlichtung beantragen, indem Sie ein einfaches, datiertes und unterschriebenes Schreiben an den Friedensrichter richten, in dem Sie Folgendes angeben:

  • Ihren Namen, Vornamen und Ihre Adresse
  • die Identität (Name und Vorname) und die Adresse der Gegenpartei, die Sie vorladen lassen wollen
  • eine kurze Darstellung des Sachverhalts
  • Ihr Ziel (z. B. dass die Gegenpartei Ihnen einen bestimmten Betrag zahlt)
  • Ihr Antrag, dass die Parteien vorgeladen werden, um zu versuchen, eine Schlichtung zu erreichen

Der Richter wird versuchen, Ihre Standpunkte miteinander zu vereinbaren und Sie zu einer Einigung zu bringen. Sobald eine Einigung erzielt wurde, erhalten Sie ein Schlichtungsprotokoll, das für Sie und den Betreiber verbindlich ist.

Belästigungen durch die verschiedenen Verkehrsarten:

Zu Lärmbelästigungen durch Straßenverkehr und Schienenverkehr finden Sie auf der Website des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen weitere Informationen.

Informationen zur Lärmbelästigung durch den Flugverkehr finden Sie auf der Website der Wallonischen Flughafengesellschaft (Société wallonne des aéroports).

Nachbarschaftslärm:

Bei Nachbarschaftslärm sollten Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, indem Sie den Dialog bevorzugen. Sie können sich an die Umweltabteilung Ihrer Gemeinde wenden, damit diese eine Mediation zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn vorschlägt. Einige Gemeinden bieten einen kostenlosen Mediationsdienst an. Sie können sich auch an einen zugelassenen Ombudsmann oder eine andere Person wenden, die sich bereit erklärt, diese Rolle zu übernehmen, wie z. B. den Nachbarschaftsbeauftragten. Sie können bei der Geschäftsstelle des Friedensgerichts eine Schlichtung beantragen, indem Sie ein einfaches, datiertes und unterschriebenes Schreiben an den Friedensrichter richten, in dem Sie Folgendes erwähnen:

  • Ihren Namen, Vornamen und Ihre Adresse
  • die Identität (Name und Vorname) und die Adresse der Gegenpartei, die Sie vorladen lassen wollen
  • eine kurze Darstellung des Sachverhalts
  • Ihr Ziel (z. B. dass die Gegenpartei Ihnen einen bestimmten Betrag zahlt)
  • Ihr Antrag, dass die Parteien vorgeladen werden, um zu versuchen, eine Schlichtung zu erreichen

Der Richter wird versuchen, Ihre Standpunkte miteinander zu vereinbaren und Sie zu einer Einigung zu bringen. Sobald eine Einigung erzielt wurde, erhalten Sie ein Schlichtungsprotokoll, das für Sie und Ihren Nachbarn verbindlich ist.

Belästigung durch Musik oder verstärkten Schall (Konzert, Festival usw.):

Für Lärmbelästigungen durch elektronisch verstärkte Musik oder Töne bei Konzerten, Festivals, Kirmes oder in öffentlich zugänglichen Einrichtungen gibt es Normen, die die maximalen Schallpegel in den Einrichtungen selbst, aber auch die in der Nachbarschaft gemessenen Schallpegel angeben. Wenn Sie Opfer einer solchen Belästigung werden, melden Sie dies der organisierenden Organisation und versuchen Sie, eine Lösung zu finden, die für Sie und die Organisation vereinbar ist. Sie können auch versuchen, eine Mediation einzuleiten (einige Gemeinden bieten einen kostenlosen Mediationsdienst an). Sie können sich auch an einen zugelassenen Ombudsmann oder eine andere Person wenden, die sich bereit erklärt, diese Rolle zu übernehmen, wie z. B. den Nachbarschaftsbeauftragten. Natürlich ist diese Vermittlung nur dann sinnvoll, wenn das Event noch im Gange ist.

Und in der Nacht?

Versuchen Sie bei nächtlichen Ruhestörungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, indem Sie den Dialog bevorzugen. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie sich an die Polizei wenden, um die Lärmbelästigung feststellen zu lassen, damit diese eingreifen kann.