Eine Fahrschulzulassung erhalten

Zusammengefasst

Die Wallonie ist für die Regelung der Fahrausbildung, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und die Ausstellung von Ad-hoc-Patenten zuständig. Außerdem überprüft sie die Bedingungen für den Marktzugang und lässt Fahrschulen zu.

Fahrschulen müssen nämlich zugelassen sein, um gemäß den Vorschriften für den Führerschein obligatorische theoretische und praktische Fahrstunden erteilen zu dürfen. Um eine Zulassung zu erhalten, muss der Antragsteller einen speziellen Antrag stellen und eine Gebühr entrichten.

Achtung

Eine Fahrschule muss, um anerkannt zu werden, mindestens eine Niederlassungseinheit in Belgien haben. Der Antrag auf Zulassung muss daher gleichzeitig mit einem Antrag auf Genehmigung einer Niederlassungseinheit gestellt werden.

Dieses Verfahren ist in französischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar.

Die Verwaltung antwortet auf Französisch, English and Deutsch.

 
Im Detail
Prozedur

Zusammenstellung der Akte

Anträge können online über die Plattform Mon Espace eingereicht werden.

Um einen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb einer Betriebseinheit oder einen Änderungsantrag zu einer bestehenden Genehmigung zu stellen:

  • Klicken Sie auf den Link zum Online-Formular am Ende dieser Seite.

  • Melden Sie sich an:

    • entweder mit Ihrem elektronischen Personalausweis und einem Kartenlesegerät,

    • über die App „Itsme“,

    • oder mit einem einmaligen Sicherheitscode, der per SMS gesendet wird.

  • Nach der Anmeldung klicken Sie auf „Espace Professionnel“ (Berufsbereich) und wählen Sie das Unternehmen aus, für das Sie den Antrag stellen.

  • Folgen Sie anschließend den angezeigten Anweisungen, um das Online-Formular auszufüllen.

Benötigen Sie Hilfe zum Antragsformular oder zur Nutzung der Plattform monespace.wallonie.be?

Konsultieren Sie die Benutzerhandbücher, die über die Schaltfläche „Centre d’aide“ (Hilfezentrum) oben rechts auf der Website Mon Espace zugänglich sind.

  • Leitfaden Hauptzugangsverwalter: beschreibt das Vorgehen zur Anmeldung im Berufsbereich

  • Benutzerhandbuch – Beruflich: beschreibt die Funktionen von „Mon Espace“ und deren Nutzung

Sie können auch den Helpdesk kontaktieren:

E-Mail: helpdesk.monespace@spw.wallonie.be

Validierung der Akte

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erteilt der ÖDW spätestens drei Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags eine Fahrschulzulassung, sowie die Genehmigung zum Betrieb einer Niederlassungseinheit und, sofern nicht bereits vorhanden, die Genehmigung für einen Übungsplatz.

Délais

Der Kandidat wird spätestens drei Monate nach Eingang seines Antrags schriftlich darüber informiert, ob sein Antrag vollständig oder unvollständig ist. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung über die Vollständigkeit des Antrags gemacht, gilt der Antrag als vollständig.

Wenn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schreibens, in dem die Unvollständigkeit des Antrags mitgeteilt wurde, keine vollständigen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag auf Zulassung nicht weiter bearbeitet.

Der ÖDW kann die Frist, innerhalb derer er seine Entscheidung treffen muss, um einen Monat verlängern. Er informiert den Kandidaten darüber.

Wird die Fahrschulzulassung, die Genehmigung zum Betrieb einer Niederlassungseinheit oder die Genehmigung eines Grundstücks für einen vollständigen Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erteilt, so gilt das Ausbleiben einer Entscheidung als Annahmeentscheidung.

Bedingungen
  • Die Fahrschulzulassung kann nur einer natürlichen Person oder einer Handelsgesellschaft gemäß Artikel 2, § 2 des Gesellschaftsgesetzbuches erteilt werden, mit Ausnahme von wirtschaftlichen Interessenvereinigungen und Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung gemäß Artikel 661 des oben genannten Gesetzbuches, außer den in Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 vorgesehenen Ausnahmen.
  • Eine natürliche oder juristische Person kann nur eine einzige Fahrschulzulassung besitzen.
  • Die Erteilung der Fahrschulzulassung hängt darüber hinaus von den Bedingungen ab, die im Antrag auf Zulassung und im Antrag auf Genehmigung zum Betrieb einer Niederlassungseinheit angegeben sind.
Nützliche Links
Kontakte
Dienste
Cellule formation à la conduite pour la Wallonie
081/77.32.00
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 4084
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