Erhalt des Fahrtauglichkeitsbescheinigung - Prüfbescheinigung

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Artikel in Referenzsprache (fr)
Zusammengefasst

Die Fahrtauglichkeitsbescheinigung (oder Prüfbescheinigung) ist für Schiffe ab einer Länge von 20 Metern vorgeschrieben.

Es handelt sich um eine europäische Richtlinie über die technischen Anforderungen, die Binnenschiffe je nach Schifffahrtsgebiet erfüllen müssen.

Nach einer technischen Prüfung kann die Fahrtauglichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Für die Rheinschifffahrt muss das Schiff den Normen der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO) entsprechen.

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Verwaltungsschritt Nr. : 2549 (nostraId = 146285)
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