Demander un avis sur attribution de marché dans le cadre d’un investissement d’infrastructure sportive

Das wallonische „Street Sport“-Programm ist eines der Instrumente, mit denen Jung und Alt zusammengebracht werden können, um in Vierteln ohne entsprechende Infrastruktur Sport außerhalb der Zwänge des organisierten Sports zu treiben.

Wenn Sie eine Gemeinde, ein autonomer kommunaler Betrieb oder ein Wohnungsunternehmen des öffentlichen Dienstes sind, können Sie bei der Abteilung Infrasports einen Antrag einreichen, um an diesem Programm teilzunehmen und eine Subvention in Höhe von 85 % für Einrichtungen zu erhalten, deren Zweck darin besteht, einen Mehrzweckraum für Sport, ob überdacht oder nicht, im Rahmen eines für alle kostenlos zugänglichen Animationsprojekts in der Nachbarschaft zu definieren.

    • Wenn Sie in den Genuss dieser Subvention kommen, müssen Sie dafür sorgen, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ein Begleitausschuss eingerichtet wird, der für die Wartung, Animation und Medienberichterstattung über die Einrichtung zuständig ist, um ihre Lebensfähigkeit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.
    • Sie müssen warten, bis Ihnen die Subvention verbindlich zugesagt wird, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen können.
    • Das Projekt muss dem Pflichtenheft und dem von Infrasports veröffentlichten technischen Merkblatt „Street Sport“ entsprechen.

Jedes berücksichtigte Projekt wird zu 85 % von Infrasports finanziert.

  • Einhaltung der Philosophie des „Street Sport“-Programms.
  • Einsetzen eines Begleitausschusses.
  • Lage in einem sozial benachteiligten Stadtviertel oder weit abseits einer herkömmlichen Sportanlage.

Sie können Ihren Antrag bei Infrasports einreichen, indem Sie das Formular, das im Infrastruktur-Portal unter der Rubrik „Dokumente und nützliche Links“ heruntergeladen werden kann, ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den entsprechenden Dokumenten versehen an Infrasports senden, worauf Sie eine Empfangsbestätigung erhalten.

Die Verwaltung analysiert Ihren Antrag und leitet ihn, sobald er vollständig ist, an die für diese Angelegenheit zuständige Dienststelle weiter.

Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie eine feste Subventionszusage, die die Gewährung von Zuschüssen bestätigt.

Die Verwaltung kann jedoch keine Zusagen zu den Genehmigungsfristen machen.