Demander un avis sur attribution de marché dans le cadre d’un investissement d’infrastructure sportive
Das wallonische „Street Sport“-Programm ist eines der Instrumente, mit denen Jung und Alt zusammengebracht werden können, um in Vierteln ohne entsprechende Infrastruktur Sport außerhalb der Zwänge des organisierten Sports zu treiben.
Wenn Sie eine Gemeinde, ein autonomer kommunaler Betrieb oder ein Wohnungsunternehmen des öffentlichen Dienstes sind, können Sie bei der Abteilung Infrasports einen Antrag einreichen, um an diesem Programm teilzunehmen und eine Subvention in Höhe von 85 % für Einrichtungen zu erhalten, deren Zweck darin besteht, einen Mehrzweckraum für Sport, ob überdacht oder nicht, im Rahmen eines für alle kostenlos zugänglichen Animationsprojekts in der Nachbarschaft zu definieren.
- Wenn Sie in den Genuss dieser Subvention kommen, müssen Sie dafür sorgen, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ein Begleitausschuss eingerichtet wird, der für die Wartung, Animation und Medienberichterstattung über die Einrichtung zuständig ist, um ihre Lebensfähigkeit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten.
- Sie müssen warten, bis Ihnen die Subvention verbindlich zugesagt wird, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen können.
- Das Projekt muss dem Pflichtenheft und dem von Infrasports veröffentlichten technischen Merkblatt „Street Sport“ entsprechen.
- Rundschreiben vom 1. April 2011 betreffend die Gewährung von Subventionen für bestimmte Investitionen in Sportanlagen
- Dekret vom 25. Februar 1999 über Subventionen, die für bestimmte Investitionen in Sportanlagen gewährt werden
- Erlass der wallonischen Regierung über Subventionen für bestimmte Investitionen in Sportanlagen und zur Aufhebung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 10. Juni 1999 über Subventionen für bestimmte Investitionen in Sportanlagen
- Décret relatif aux subventions octroyées à certains investissements en matière d'infrastructures sportives et abrogeant le décret du 25 février 1999 relatif aux subventions octroyées à certains investissements en matière d'infrastructures sportives
- Arrêté du Gouvernement wallon portant exécution du décret du 3 décembre 2020 relatif aux subventions octroyées à certains investissements en matière d'infrastructures sportives et abrogeant l'arrêté du gouvernement wallon du 9 juillet 2015, relatif aux subventions octroyées à certains investissements en matière d'infrastructures sportives
Jedes berücksichtigte Projekt wird zu 85 % von Infrasports finanziert.
- Einhaltung der Philosophie des „Street Sport“-Programms.
- Einsetzen eines Begleitausschusses.
- Lage in einem sozial benachteiligten Stadtviertel oder weit abseits einer herkömmlichen Sportanlage.
Sie können Ihren Antrag bei Infrasports einreichen, indem Sie das Formular, das im Infrastruktur-Portal unter der Rubrik „Dokumente und nützliche Links“ heruntergeladen werden kann, ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den entsprechenden Dokumenten versehen an Infrasports senden, worauf Sie eine Empfangsbestätigung erhalten.
Die Verwaltung analysiert Ihren Antrag und leitet ihn, sobald er vollständig ist, an die für diese Angelegenheit zuständige Dienststelle weiter.
Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie eine feste Subventionszusage, die die Gewährung von Zuschüssen bestätigt.
Die Verwaltung kann jedoch keine Zusagen zu den Genehmigungsfristen machen.