Demander la liquidation de subside dans le cadre d’un investissement d’infrastructure sportive

Die Wallonie kann Sie über ihren Infrasports-Dienst bei der Anschaffung der ersten Sportgeräte unterstützen, die für den Betrieb von Sportanlagen notwendig sind, für die eine Infrasports-Subvention für ihren Bau oder ihre Renovierung gewährt wurde.

Eine nicht erschöpfende Liste der subventionsfähigen ersten Sportausrüstung und der anwendbaren Bestimmungen ist auf dem [Infrastruktur-Portal] (https://infrastructures.wallonie.be) im Abschnitt „Dokumente und nützliche Links“ der Registerkarte „Subventionen>Infrasports“ verfügbar.

    • Sie müssen warten, bis Ihnen die Subvention verbindlich zugesagt wird, bevor Sie die erste Ausrüstung bestellen können.
    • Die Ausrüstung muss ab dem Datum ihrer Lieferung 15 Jahre lang benutzt werden.

Die Anschaffung der ersten Ausrüstung wird in Höhe von bis zu 75% subventioniert.

  • Die Anschaffung ist mit einem Renovierungs-/Bauprojekt verbunden.
  • Es ist ratsam, mit der Bestellung der Ausrüstung bis zu einer festen Zusage zu warten.
  • Die Ausrüstung muss ab dem Datum ihrer Lieferung 15 Jahre lang benutzt werden.

Sie können Ihren Antrag bei Infrasports einreichen, indem Sie das Formular, das im Infrastruktur-Portal unter der Rubrik „Dokumente und nützliche Links“ auf der Registerkarte „Subventionen>Infrasports“ heruntergeladen werden kann, ordnungsgemäß ausgefüllt und mit den entsprechenden Dokumenten versehen an Infrasports senden, worauf Sie eine Empfangsbestätigung erhalten.

Die Verwaltung analysiert Ihren Antrag und leitet ihn, sobald er vollständig ist, an die für diese Angelegenheit zuständige Dienststelle weiter.

Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie eine feste Subventionszusage, die die Gewährung von Zuschüssen bestätigt. Die Verwaltung kann jedoch keine Zusagen zu den Genehmigungsfristen machen.