S'informer sur le Plan hiver routes - Alertes routières et circulation des poids lourds

Der Schneeplan für Regionalstraßen ist jedes Jahr vom 15. Oktober bis 15. April in Kraft.  Dieses System wird von der Cellule d'Action Routière (CAR) verwaltet, die sich aus dem Centre régional de crise (CRC-W), der föderalen Verkehrspolizei, dem Centre PEREX und den Betreibern des Straßennetzes (ÖDW Mobilität und Infrastrukturen und SOFICO) zusammensetzt. Die Maßnahmen bei schlechtem Winterwetter werden in 3 Phasen festgelegt:

1. Phase der verstärkten Wachsamkeit = permanente Bewertung des Straßennetzes und Mobilisierung von Personal und Ausrüstung des FÖD zur Gewährleistung von Räum- und Streudiensten.

2. Verkehrsvorwarnphase = wird bei starken Schneefällen oder gefrierendem Regen ausgelöst. Ziel: Räum- und Streudienste zur Erhaltung der Mobilität und zur Information der Verkehrsteilnehmer.

3. Verkehrswarnphase = bei erheblichen Störungen werden die Verkehrsteilnehmer gebeten, Fahrten auf ein Minimum zu reduzieren. In dieser Phase kann der Verkehr von Lastzügen (über 13 m) auf sensiblen Abschnitten vorübergehend verboten werden. Damit soll vermieden werden, dass querstehende Sattelzüge den Verkehr komplett zum Erliegen bringen. Straßentransportunternehmen werden per SMS benachrichtigt. Das vorübergehende Verbot wird durch feste Schilder und Wechselverkehrszeichen mit Angabe der Alternativroute signalisiert.