Demander des subsides pour l'organisation d'une manifestation sportive

Wenn Sie eine Sport-VoG, eine Gemeinde- oder Provinzverwaltung sind, können Sie von einem Förderungszuschuss zur Verbesserung einer Sportanlage profitieren.

    Begründete und vollständige Anträge müssen über ein elektronisches Formular spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Zuschuss mehr gewährt werden.  Für nationale oder internationale Veranstaltungen können Anträge auch nach dieser Frist eingereicht werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass die Frist nicht eingehalten werden konnte.

Nur VoG sportlicher Art und Gemeinde- oder Provinzverwaltungen können in den Genuss einer solchen Beihilfe kommen.

Anträge von Einzelpersonen, Ausschüssen, De-facto-Verbänden, nicht sportlichen VoG oder kommerziellen Unternehmen sind nicht zulässig.

Damit Ihr Antrag zulässig ist, muss Ihre Veranstaltung die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Aktivität ausschließlich sportlicher Art in der Wallonie
  • mit regionalem (z.B. frankophone Meisterschaft), nationalem oder internationalem Charakter
  • ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sie müssen in der Lage sein, den Werbecharakter des Ereignisses für die betreffende Sportanlage und für die Wallonie durch Banner, Fotos, Presseartikel usw., auf denen die Logos von Infrasports und Wallonie erscheinen, in einer Begründung darzustellen.

Sie erhalten diese Materialien auf Anfrage per E-Mail an die Kontaktadresse: infrasports.dgo1@spw.wallonie.be

1. Der Antrag muss unter Androhung der Nichtberücksichtigung mindestens 3 Monate vor dem Ereignis über das elektronische Antragsformular eingereicht werden, das über den unten stehenden Link für gemeinnützige Sportverbände zugänglich ist, oder über das Formular, das am Online-Schalter der Kommunalbehörden erhältlich ist und über Dokumente und nützliche Links auf dieser Seite zugänglich ist, wenn Sie eine Kommunalbehörde sind, zusammen mit:

  • dem Motivationsschreiben, in dem die Art der Veranstaltung, das Zielpublikum und die vorgeschlagene Sichtbarkeit angegeben sind
  • dem vorläufigen Budget für die Veranstaltung mit Angabe der erwarteten Einnahmen und Ausgaben und mit Angabe aller beantragten öffentlichen Hilfen.
  • der auf den Namen des Organisationskomitees ausgestellten Bankbescheinigung

Die Verwaltung analysiert Ihren Antrag und leitet ihn an die für diese Angelegenheit zuständige Dienststelle weiter.

2. Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie einen Ministerialerlass, der die Gewährung von Zuschüssen bestätigt.

3. Der Nutznießer einer Subventionen muss innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung die Belege für die Auszahlung der Subvention einreichen, einschließlich der im Ministerialerlass verlangten Unterlagen, insbesondere den Vermerk, der den Werbecharakter der Veranstaltung belegt, wie Banner, Fotos, Presseartikel, auf denen die Logos von Infrasports und der Wallonie erscheinen..